meine freunde sind ansteckend
chelsea - 2006-10-29 20:54
OMG!!! mein leben hat wieder einen sinn!
"Bereits bezogene Familienbeihilfe muss nicht zurückbezahlt werden.
Aufgrund mangelnder Studienleistung (wenn also nicht ausreichend Wochenstunden nachgewiesen werden) ist eine Rückzahlung nicht vorgesehen. Gilt es aber als offensichtlich, dass das Studium überhaupt nicht betrieben wurde, sind Rückforderungen des Finanzamts nicht auszuschließen."
chelsea - 2006-10-29 02:14